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1318. März 22. Liegnitz.

Fer. IV p. Reminisc.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, gewährt mit Zustimmung seiner Barone seinen getreuen Bäckern von Liegnitz, dass die Brotbänke weder in der Stadt noch in der Vorstadt, noch intra metas civitatis vermehrt werden sollen und fremde Bäcker, die nicht eine Bank eigen oder gemiethet haben, dort nirgendwo sollen backen dürfen bei Strafe eines halben Vierdungs und Konfiszirung der Waare, dass auch kein freier Brotmarkt zugelassen werden soll ausser bei Ueberschwemmung oder drohender destruccio terre. Auch soll bei Exzessen von 2 oder 3 Bäckern nicht deren communitas verantwortlich gemacht, sondern nur die Uebelthäter selbst sollen bestraft werden.

Z.: Heinrich von Sylicz (Seidlitz), Albert der Baier, Harthung Kule, Johann von Rymberg, Nikolaus Olow Liegnitzer Hofrichter, Heynmann von Woycechsdorf Bürger von Breslau, Johann Clavigeri Hofnotar, qui prescncia ad conscribendum habuit in commisso.


Aus dem Or. im Stadtarch. zu Liegnitz mit dem herzogl. Siegel an rothgrünen Seidenfäden abgedr. bei Schirrmacher, Liegnitzer Urkundenb. S. 40.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.